Die Wahl
Jede Stimme zählt
Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl findest du hier:
Fragen und Antworten zur OB-Wahl in Dresden – Wir wählen jetzt für 7 Jahre!
Wann wird die neue Oberbürgermeisterin oder der neue Oberbürgermeister für Dresden gewählt?
Die Oberbürgermeister*inwahl fand am 12. Juni 2022 statt. Der zweite Wahlgang findet am 10. Juli 2022 statt.
Die Wahlbüros sind am jeweiligen Wahltag sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Für wie lange wird die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister gewählt?
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird von den wahlberechtigten Bürger*innen in Dresden für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Die kommende Amtszeit geht also bis 2029.
Wer wählt die neue Oberbürgermeisterin oder den neuen Oberbürgermeister?
Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister wird von den Bürger*innen der Stadt Dresden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Landeshauptstadt Dresden ihren Hauptwohnsitz haben (also dort auch entsprechend gemeldet sind)
- und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Was sind die Aufgaben der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters?
Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat folgende Aufgaben:
- Er/sie ist stimmberechtigte*r Vorsitzende*r des Stadtrates und aller seiner beschließenden Ausschüsse,
- Chef*in der Stadtverwaltung mit rund 7.750 Beschäftigten,
- Repräsentant*in und Rechtsvertreter*in der Stadt Dresden.
Wie viele Stimmen braucht der Wahlsieger / die Wahlsiegerin, um der oder die neue Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister zu sein?
Die absolute Mehrheit. Das ist mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Wenn das keine*r der Kandidat*innen schafft, findet ein zweiter Wahlgang statt, zu dem alle Kandidierenden des ersten Wahlgangs wieder antreten dürfen. Im zweiten Wahlgang reicht die höchste Stimmenzahl – auch relative Mehrheit genannt -, um als neue Oberbürgermeisterin oder neuer Oberbürgermeister gewählt zu sein.
Was brauche ich zum Wählen?
Eine Wahlbenachrichtigung, diese kommt per Post, und den Reisepass oder Personalausweis. Den kann der Wahlvorstand bei Zweifeln verlangen.
Was brauche ich zur Briefwahl?
Wer am Wahltag nicht wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, per Briefwahl an der OB-Wahl teilzunehmen. Dafür werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen benötigt.
Der Antrag auf einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bei der Landeshauptstadt Dresden beantragt werden! Wenn für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt wurden, müssen sie für den zweiten Wahlgang nicht erneut beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden von Amts wegen erneut an dieselbe Anschrift gesendet, sofern für den zweiten Wahlgang nicht ausdrücklich andere Angaben vorgenommen wurden.
Die Möglichkeiten dafür sind:
- Online unter https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/ob-wahl/briefwahl.php
- per E-Mail an briefwahl@dresden.de oder
- schriftlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder
- persönlich im Briefwahlbüro; das öffnet am 27. Juni 2022 wieder und ist barrierefrei erreichbar.
- Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeister*innen Wahl beginnt jeweils nach Antragstellung ab dem 27. Juni 2022. Bis zum 8. Juli 2022, 16 Uhr, können Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Mit dem Wahlschein kann auch am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal der Landeshauptstadt Dresden gewählt werden. Der Antrag auf einen Wahlschein kann auch durch eine andere Person gestellt werden. Hierfür ist eine schriftliche Vollmacht der bzw. des Wahlberechtigten nötig.
Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig abgeschickt werden. Sie müssen spätestens bis zum Wahlsonntag, 10. Juli 2022, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind. Nur rechtzeitige eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung berücksichtigt. Der Versand erfolgt kostenfrei durch die Deutsche Post AG.
Alles zur Briefwahl ist auch unter https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/ob-wahl/briefwahl.php abrufbar.
Was verdient eine Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in Dresden?
Die Besoldung ist in der Kommunalbesoldungs-Verordnung des Freistaat Sachsen festgelegt. Für die Verantwortlichen in einer Großstadt von über 500.000 Einwohnern ist ein Bruttogehalt von 12.192,84 Euro monatlich vorgesehen, sie sind in der Besoldungsgruppe B9 eingruppiert.
Wie waren die Wahlergebnisse bei der letzten Wahl?
Alle Wahlergebnisse und die Wahlbeteiligung von 2015 können hier nachgelesen werden: https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/ob-wahl/ergebnis.php